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Die Apostelgeschichte im Neuen Testament
kennt ein Ereignis, bei dem Spendengeld nicht in voller Höhe
an die christliche Gemeinschaft abgeführt wurde. Die Spender,
ein gewisser Hananias und seine Frau Saphira, hatten einen
Teilbetrag verheimlicht und für sich behalten. Petrus sah
darin eine unverzeihliche Lüge und wertete sie als schwere
Sünde wider den Heiligen Geist. Die Strafe kam prompt und war
tödlich.
Der biblische Fall weist einige Parallelen
zum jetzigen Spendenskandal in der CDU auf. Es kann gezeigt werden,
dass die heutigen Spendensünder von urchristlichen
Moralvorstellungen weiter entfernt sind, als sie selbst und die
meisten ihrer Freunde wahrhaben wollen. Vor einem Apostelgericht
müssten sie jedenfalls um ihr Leben fürchten.
Christliche Spendensünder und ihre
Sympathisanten sollten daher weniger über die unerfreulichen
Begleiterscheinungen des weltlichen Untersuchungsganges klagen als
vielmehr dem Himmel danken, dass sie nicht nach den strengen
Vorstellungen ihres religiösen Bekenntnisses sondern nach den
schlichten Regeln einer parlamentarischen Demokratie zur
Rechenschaft gezogen werden.

Wie die Urgemeinde ihren Fall von
finanzieller Unredlichkeit aufgeklärt hat, ist nicht
überliefert. Die Wahrheit wird jedenfalls als bekannt
vorausgesetzt. Kraft seines Amtes als Leiter der Gemeinde stellt
Petrus höchstpersönlich die Spendensünder zur
Rede.
Es geht dabei nicht um den Vorwurf, Gelder
zur eigenen Verwendung abgezweigt zu haben. Ein solches Verhalten
wird den Sündern sogar ausdrücklich freigestellt. Der
Schuldvorwurf liegt vielmehr darin, dass die Spender diese
Abzweigung vor ihren christlichen Brüdern und Schwestern
verheimlicht haben.
Es ist die Lüge, die hier verdammt wird.
In der Verlogenheit der Tat und in der anhaltenden Unaufrichtigkeit
liegt ein schwerer Verstoß gegen den Geist der Gemeinschaft
vor, einer Gemeinschaft, deren Geist nach christlicher
Überzeugung der Geist Gottes ist.
Über die moralische Verurteilung ihrer
Tat mit aller Schärfe durch eine der großen Leitfiguren
des Christentums sind sich die Spendensünder bis dahin
offenbar nicht im Klaren gewesen. Als sie nun jedoch die
unmissverständlichen Worte des Petrus hören, brechen sie
zusammen und sterben auf der Stelle.
Die Verhandlung läuft in zwei Phasen ab.
Die Beschuldigten werden einzeln vernommen. Zunächst ist
Hananias dran. Bevor er auf die Vorwürfe des Petrus
überhaupt etwas erwidern kann, ist sein Urteil schon
gefällt. Es wird augenblicklich vollstreckt.
Saphira ist Mitwisserin und Mittäterin.
Sie wird wenig später zur Rede gestellt, ohne zu wissen, was
mit ihrem Mann geschehen ist. Als Petrus sie fragt, ob die
betreffende Spende in voller Höhe der Gemeinschaft
zugeführt wurde, bleibt sie bei der mit ihrem Mann
vereinbarten Version und versichert, dass es sich genau so
verhält.
Petrus kennt aber die Wahrheit. Er wirft der
Frau vor, dass sie mit ihrem Mann heimlich gemeinsame Sache gemacht
hat. Schonungslos teilt er ihr mit, dass Hananias schon nicht mehr
lebt. Daraufhin bricht Saphira vor ihm zusammen und stirbt
ebenfalls auf der Stelle.

Diese Überlieferung ist den Theologen
und Bibelforschern gut bekannt. In christlichen Predigten wird sie
nur selten erwähnt. Die frühe Kirche muss jedoch, als sie
den offiziellen - und für Christen verbindlichen - Inhalt der
Heiligen Schrift festlegte, ihre guten Gründe gehabt haben,
eine solche Geschichte in das Neue Testament aufzunehmen. Der
Inhalt dieser Überlieferung ist damit Bestandteil der
christlichen Lehre geworden.
Als Verfasser gilt der Evangelist Lukas. Im
Kapitel 5 der Apostelgeschichte kann diese Episode als Betrug des
Hananias und der Saphira nachgelesen werden.
>>> zum Bibeltext siehe unter
Petrus fordert Wahrhaftigkeit

Angesichts der aktuellen Ereignisse in
Deutschland um Spendengelder, die einer christlichen Partei
zugedacht waren, und die sowohl vor den eigenen Leuten wie vor der
allgemeinen Öffentlichkeit verheimlicht wurden, lohnt es sich,
über Inhalt und Aussage des urchristlichen Spendenskandals
einmal nachzudenken.
Führende und weniger führende
Repräsentanten der Christlich-Demokratischen Union (CDU)
Deutschlands haben gegen ein Gesetz zur Parteienfinanzierung
verstoßen, an dessen Zustandekommen auch ihre eigene Partei
mitgewirkt hatte, in politischer Wertegemeinschaft mit anderen
Parteien. Als Ministerpräsident oder Minister eines Landes
sowie als Kanzler der Bundesrepublik Deutschland haben
CDU-Mitglieder eidlich versichert, die Gesetze des Bundes und der
Länder einzuhalten, christlicher Tradition entsprechend unter
Berufung auf Gott. Eingestandenermaßen ist dieses Versprechen
gebrochen und gegen das Parteiengesetz vorsätzlich und
wiederholt verstoßen worden.
Aus weltlicher Sicht interessiert es weniger,
was ein Politiker vor Gott verspricht. Das ist seine
persönliche Sache. Schon eher interessiert es, was er einem
Parlament oder einem Volk verspricht. In dem Maße, wie er
sich daran hält, zeigt er, welchen Respekt er vor denen hat,
die ihm ein Amt oder eine Aufgabe anvertraut haben. Vor allem aber
interessiert es, welche grundsätzliche Auffassung von Recht
und Unrecht ein Politiker hat. Das Unrechtsbewusstsein scheint
einigen Politikern bei Verstößen gegen das
Parteiengesetz abhanden gekommen zu sein. So wurde das eigene
Handeln gegen Vorschriften dieses Gesetzes im Nachhinein gerne als
Fehler oder Dummheit bezeichnet, selten als klarer
Gesetzesverstoß. Menschlich ist das verständlich,
politisch jedoch nicht überzeugend, wenn bei vergleichbaren
Gesetzesverstößen anderer Mitbürger davor gewarnt
wird, dies nur als Fehler oder Dummheit abzutun.
Mit der politischen und rechtlichen Bewertung
des Spendenskandals sind Medien, Staatsanwälte und
Parlamentarier inzwischen zur Genüge beschäftigt.
Darüber soll hier auch nicht weiter diskutiert
werden.
Wie die Episode aus der Apostelgeschichte
zeigt, gibt es im Hinblick auf das christliche Bekenntnis der
Spendensünder noch einen ganz anderen Aspekt des Skandals. Man
könnte von einer biblischen Dimension des Spendenskandals
sprechen.
Gerade wenn christliche Politiker den
Eindruck erwecken wollen, dass sie dort, wo sie nach allgemeiner
Auffassung Unrecht getan haben, nach eigener Auffassung nicht
wirklich schuldig sind, da sie eigentlich aus höherem Recht
oder nach besserer Moral gehandelt hätten, dann muss es
erlaubt sein, die Schrift zu befragen, die nach ihrem Bekenntnis
höchste geistliche Autorität genießt und Grundlage
ihrer Werteordnung ist.
Die Vorgänge im christdemokratischen
Spendenskandal und insbesondere im Fall des ehemaligen
Bundeskanzlers, der sich ansonsten zu einem gläubigen und
tätigen Christsein bekennt, zeigen bei näherer
Betrachtung, dass die zur Rechtfertigung beschworenen
Wertvorstellungen rein privater oder gruppenspezifischer Natur
sind, sich aber keinesfalls auf die Bibel stützen können.
Der ehemalige Kanzler und seine gleichgesinnten Parteifreunde haben
nicht nur einen Teil der Öffentlichkeit, verschiedene Gerichte
und andere politische Parteien gegen sich, sondern auch das Neue
Testament. Das dürfte Leuten, die vorgeben, ihr politisches
Handeln und ihren moralischen Ehrenkodex am Christentum zu
orientieren, eigentlich nicht gleichgültig sein.
Die biblische Überlieferung geht
härter mit Spendensündern um als diese es heute jemals
vom schlimmsten weltlichen Gegner befürchten müssten. Die
Heilige Schrift lässt keinen Zweifel daran, dass es für
die Beurteilung ihres Falles von Spendenverheimlichung völlig
belanglos ist, wozu der Spendensünder das verheimlichte Geld
verwenden wollte. Es geht dort auch nicht um
Veruntreuung.
Der heutige Tatbestand der Untreue, durch
staatliches Gesetz mit Strafe bedroht, setzt voraus, dass es sich
um fremdes Geld handelt, mit dem trotz eines besonderen
Treueverhältnisses nicht pflichtgemäß umgegangen
wird. Das trifft auf den biblischen Spendensünder nicht zu. Er
verheimlichte Geld, das ihm selbst gehörte. Anders als der
heutige Spendensünder konnte er dadurch fremdes Vermögen
nicht gefährden oder beschädigen. Kein heutiger
Staatsanwalt dürfte gegen ihn ermitteln. Ein strafrechtlicher
Vorwurf nach weltlichem Gesetz scheidet aus. Dennoch verurteilt ihn
die christliche Überlieferung.
In der Apostelgeschichte genügt es zum
Schuldvorwurf und zur Bestrafung,
- dass der Gemeinde vorgegaukelt wurde, die
üblichen finanziellen Spielregeln seien eingehalten
worden.
- und dass auf ausdrückliche Befragung
hin nicht die Wahrheit gesagt wird.
Hier liegen die Parallelen zum jetzigen
Spendenskandal. Die betreffenden Politiker haben vor ihrer eigenen
christlichen Gemeinschaft Spendengelder verheimlicht und in
Schwarzen Kassen angelegt. Sie haben Rechenschaftsberichte der
Partei herausgegeben oder herausgeben lassen, die sowohl
gegenüber den Mitgliedern ihrer Gemeinschaft wie
gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit oder auch
gegenüber staatlichen Kontrollorganen den Eindruck erweckten,
alle Spenden seien nach Recht und Gesetz
aufgeführt.
Das war gelogen, insbesondere dann, wenn
Spendengeld zwar im Rechenschaftsbericht auftauchte, aber nicht als
Spende gekennzeichnet sondern als sonstige Einnahme deklariert war.
Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem, was im Bereich der
Wirtschaftskriminalität als Geldwäsche bezeichnet wird.
Geldwäsche enthält als wesentliches Element eine
Lüge über die wahre Herkunft des gewaschenen Geldes. Wer
von dieser Lüge wusste und in der Partei Verantwortung trug,
muss sich diese Lüge zurechnen lassen.
Von einem Vorsitzenden, der selber durch
Verheimlichung von Spendeneinnahmen zur Falschheit eines
Rechenschaftsberichts beigetragen und dessen Herausgabe dann
geduldet oder gar selber veranlasst hat, von einem solchen
Parteivorsitzenden kann jedenfalls kaum gesagt werden, dass er in
dieser Angelegenheit nicht gelogen hat. Gelogen wurde durch die
vorangehende Tat und durch das nachfolgend geschriebene Wort. Es
sei denn, Geschriebenes gilt nicht als Wort, und abgesegnete
schriftliche Unwahrheiten gelten nicht als Lüge. Diese
letztere Auffassung scheint unter Spendensündern und deren
Verteidigern inzwischen sehr verbreitet zu sein.
Dass christliche Politiker und deren ebenso
christliche Mitarbeiter darüber hinaus falsche und teilweise
ungeheuerliche Erklärungen über die Herkunft der heimlich
gesammelten Gelder gemacht haben, um diese aus den Schwarzen Kassen
in den offiziellen Rechenkreislauf der betreffenden Partei
einzuschleusen, ist eine Sache, die nicht nur gegen eines oder
mehrere der ansonsten hochgehaltenen 10 Gebote verstößt
sondern auch gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten und
nicht zuletzt gegen den guten Geschmack. Darüber ist
anderweitig bereits reichlich diskutiert worden.
Für die Beurteilung des Falles aus
biblischer Sicht ist allein die Verheimlichung schon ausreichend.
Auch ohne zusätzliche Erklärung liegt in der
Verheimlichung bereits die Lüge und das Vergehen
gegenüber der Gemeinschaft. Weitere falsche Angaben
können die Schuld nur noch vergrößern.
Die heutigen Spendensünder bringen zu
ihrer Entlastung gerne vor, alles verheimlichte Geld sei der Partei
letztlich doch wieder zugeflossen oder habe zumindest immer zu
ihrer Verfügung gestanden. Ob das stimmt, können wir
nicht wissen. Der Weg des Geldes, das von Schwarzen Konten
geflossen ist, lässt sich - auch nach Offenlegung dieser
Konten - nicht lückenlos nachvollziehen. Ob dieses Geld immer
die Partei erreicht hat, bleibt im Dunkeln.
Wir wissen auch nicht, ob wirklich alle
Schwarzen Kassen offengelegt sind. Der Ablauf des Skandals hat
gezeigt, dass die meisten Heimlichkeiten erst dann zugegeben
wurden, wenn ihre Entdeckung nicht mehr zu verhindern oder bereits
erfolgt war. Dazu kommt die enorme Vergesslichkeit einiger
Spendensünder, seit von ihnen ehrliche Auskunft verlangt
wird.
Es ist gut möglich, dass auch die
Existenz des ein oder anderen schwarzen Kontos dieser
Vergesslichkeit zum Opfer gefallen ist. Damit wäre das Geld
auf diesen Konten für die Partei verloren. Zwar kann nach
Ablauf einer bestimmten Zeit die Erinnerung an ein solches Konto
beim Spendensünder wiederkehren. Doch um der Partei das Geld
dann noch unauffällig zuzuführen, müsste es erst
einmal gründlich gewaschen werden.
Dass ein Spendensünder diese Mühsal
noch einmal auf sich nimmt, nachdem er den Skandal glimpflich
überstanden hat, ist kaum zu erwarten. Er dürfte eher auf
die Idee kommen, das Geld anderweitig zu verwenden, nicht zuletzt
im Interesse der Partei selbst. Schließlich muss er
befürchten, seiner ohnehin kräftig gebeutelten
Schicksalsgemeinschaft vom Ansehen her noch einmal mehr zu schaden,
als es dem Gegenwert des Geldes entspricht. Zu leicht könnte
er bei der Geldwäsche einen Fehler machen und damit
auffliegen. Der Medienrummel um die Schwarzen Kassen hat zu einer
besonderen Sensibilität in Sachen Parteispenden geführt,
was auch neue und erhöhte Anforderungen an Geldwäscher
stellt. Ob der Spendensünder alten Stils diesen neuen
Anforderungen gewachsen ist, kann offenbleiben und soll hier auch
nicht weiter erörtert werden.
Aus biblischer Sicht würde sich der
Schuldvorwurf gegen den Spendensünder ohnehin nicht dadurch
ändern, dass der Sünder das verheimlichte Geld
später und auf anderen als regulären Wegen der
Gemeinschaft wieder zur Verfügung stellt. Der urchristlich
gerügte Frevel lag nicht darin, dass der Gemeinschaft
irgendein Geld vorenthalten wurde, sondern allein darin, dass gegen
den Geist vestoßen wurde, der die Lüge nicht dulden
will.
Es ist unerheblich, ob die verheimlichten
Gelder zum privaten Nutzen bestimmt waren, wie es im biblischen
Beispiel berichtet wird, oder ob sie auf Umwegen doch noch der
Gemeinschaft zugeführt wurde, wie die heutigen
Spendensünder geltend machen. Auf das, was nach der
Verheimlichung mit dem Geld geschieht, hat Petrus seine
Entscheidung nicht gegründet.
Nehmen wir doch einmal an, der urchristliche
Spendensünder Hananias hätte vorgehabt, das verheimlichte
Geld nicht für sich persönlich zu behalten sondern nach
eigenem Gutdünken gezielt dort einzusetzen, wo es nach seiner
Auffassung der Gemeinschaft am besten nützt, ohne aber die
jeweilige Zustimmung der Gemeinschaft einzuholen. Es ist
wahrscheinlich, dass Petrus damit nicht einverstanden gewesen
wäre. Das ergibt sich aus weiteren Bemerkungen der
Apostelgeschichte zum Umgang mit Gemeinschaftsgeld.
Eine der wesentlichen Aussagen zum
gesellschaftlichen Leben der christlichen Urgemeinde
lautet:
Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz
und eine Seele. Keiner nannte etwas von dem, was er hatte, sein
Eigentum, sondern sie hatten alles gemeinsam. (Apostelgeschichte
4,32; Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift DIE BIBEL,
Stuttgart 1980, Seite 1218)
Vergleichbar dem Gemeinschaftseigentum der
Urgemeinde gehören die Spendengelder einer politischen Partei
allen Parteimitgliedern gemeinsam. Sondereigentum an Parteigeldern
gibt es nicht. Spendengelder aber, die auf Schwarzen Konten
deponiert sind, und über die ein Parteivorsitzender mit seinen
Vertrauensleuten allein verfügen kann, sind wie Sondereigentum
zu bewerten. Aus Sicht der übrigen Parteimitglieder existiert
dieses Eigentum eigentlich nicht. So konnte es passieren, dass die
Vertrauensleute des Parteivorsitzenden auch schon mal Spendengelder
unter sich aufgeteilt haben. Das waren durchaus üppige
Beträge. Der eigentliche Eigentümer, die Partei, hatte
darauf keinen Einfluss. Wie sollte er auch, wenn er nichts von
diesen Geldern wusste.
Petrus hätte also allein die Tatsache
der Existenz solcher Konten schon als Verstoß gegen den Geist
der Gemeinde ansehen müssen. Schwarze Kassen sind mit einem
Verständnis von Gemeinschaftseigentum, wie es sowohl in der
Urgemeinde wie in einer politischen Partei anzutreffen ist, nicht
vereinbar. Diese Konsequenz gilt unabhängig davon, wie weit
der Begriff Gemeinschaftseigentum in der Bibel gefasst
ist.
Urchristentum ist dabei nicht mit
Urkommunismus zu verwechseln. Privateigentum, auch an
Produktionsmitteln, war keineswegs abgeschafft. Das geht allein
schon daraus hervor, dass Petrus dem Spendensünder
vorhält, er hätte den Acker, aus dessen Verkauf die
Spende resultierte, auch behalten, also weiterhin
privatwirtschaftlich nutzen können. Auch mit dem Kaufpreis
hätte er nach Belieben verfahren können, also auch einen
Teil für sich behalten und vielleicht sogar gewinnbringend
anlegen können, wenn er dies nur der Gemeinde mitgeteilt
hätte.
Das Verwerfliche an der Einrichtung Schwarzer
Konten besteht also darin, dass den Eigentümern die
Möglichkeit und das Recht entzogen werden, über
Spendengelder, die ihnen gemeinschaftlich zustehen, auch
gemeinschaftlich zu verfügen. Dieses gemeinschaftliche
Verfügunsrecht aber ist so fundamental für ein ehrliches
Auskommen miteinander, dass es als Prinzip heute in jeder
Vereinssatzung zu finden ist, erst recht aber in allen
demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungen und
rechtsstaatlichen Verfassungen, wie sie auch auf Bundes- und
Länderebene in Deutschland gelten.
Die Schilderungen der Apostelgeschichte
besagen weiter, dass nicht ein Einzelner, auch nicht der
Vorsitzende, darüber entscheiden sollte, wie die gespendeten
Gelder verteilt werden. Vielmehr soll das die Gemeinschaft in ihren
dafür eingerichteten Gremien tun. Ursprünglich bildeten
die Apostel selbst solch ein Gremium. Gemeinschaftlich verteilten
sie an jeden so viel, wie er nötig hatte.
Es gab auch keinen unter ihnen, der Not litt.
Denn alle, die Grundstücke oder Häuser besaßen,
verkauften ihren Besitz, brachten den Erlös und legten ihn den
Aposteln zu Füßen. Jedem wurde davon so viel zugeteilt,
wie er nötig hatte. (Apostelgeschichte 4,34-35;
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift DIE BIBEL, Stuttgart
1980, Seite 1218)
Ein Gremium kann durchaus anderer Meinung
über die Verwendung von Geldern sein als ein Einzelner. Wenn
ein Einzelner dann noch über heimliche Gelder verfügt und
allein über sie entscheiden kann, dann läuft er Gefahr,
seine persönlichen Interessen innerhalb der Gemeinschaft -
z.B. seinen eigenen Einfluss und seinen zum persönlichen
Programm erhoben Machterhalt - mit den tatsächlichen
Interessen der Gemeinschaft zu verwechseln, insbesondere wenn diese
ihm aufgrund seiner sonstigen Leistungen viel Respekt und Vertrauen
entgegenbringt. Gerade einem Vorsitzenden mit patriarchalischem
Charakter, der Gehorsam und Ergebenheit gewöhnt ist, kann das
leicht passieren. Eben deshalb ist es klug, die Verwendung aller
Gemeinschaftsgelder einem Gremium anzuvertrauen. In der Urgemeinde
hat das funktioniert, in der CDU nicht.
Dabei war die Urgemeinde keineswegs frei von
rivalisierenden Gruppen, insofern also doch wieder nicht ein Herz
und eine Seele. Überliefert ist ein Konflikt zwischen
griechischen und jüdischen Christen. Offenbar wurden die
finanziellen Mittel nicht gerecht verteilt. In der Bibel
heißt es dazu:
In diesen Tagen, als die Zahl der Jünger
zunahm, begehrten die Hellenisten gegen die Hebräer auf, weil
ihre Witwen bei der täglichen Versorgung übersehen
wurden. (Apostelgeschichte 6,32; Einheitsübersetzung der
Heiligen Schrift DIE BIBEL, Stuttgart 1980, Seite 1220)
Die Apostel zogen sich daraufhin aus dem
Geschäft mit den Gemeindefinanzen zurück und
überließen diese Aufgabe einem neuen
Gremium:
Brüder, wählt aus eurer Mitte sieben
Männer von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit; ihnen werden
wir diese Aufgabe übertragen. (Apostelgeschichte 6,3;
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift DIE BIBEL, Stuttgart
1980, Seite 1220)
Eine kluge Entscheidung! Die CDU hätte
sich also in der Apostelgeschichte guten Rat holen können
statt darauf zu vertrauen, dass ihr Parteivorsitzender und seine
Finanzhelfer alles richtig machen. Welcher CDU-Politiker aber liest
noch in der Bibel? Erst jetzt - nach dem Skandal - hat die Partei
offenbar begriffen, dass für diese Aufgabe guter Ruf, Geist
und Weisheit erforderlich sind, nicht aber Tricks und Albernheiten,
die nach ihrer Aufdeckung der Öffentlichkeit als Fehler und
Dummheit verkauft werden müssen. Die Apostel wussten das schon
vor 2000 Jahren.
Wie manche heutige Partei, so wurde die
christliche Urgemeinde weitgehend aus Spenden finanziert. Umgang
mit Spendengeldern gehört damit zu den urchristlichsten
Tätigkeiten. Eine christliche Partei sollte darin also allen
andern modernen Parteien an Erfahrung voraus sein. Dazu kommt
für gläubige Christen der geistliche Beistand. Was die
Apostel anordneten, geschah unter besonderer Mitwirkung des
Heiligen Geistes, was über ihre Taten berichtet wird, gilt als
Wort Gottes. Für den Willen des Heiligen Geistes im Umgang mit
Spenden kann aus der Bibel dann gefolgert werden:
- Die Verfügung über Spendengelder
soll der Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit zustehen.
- Die Verteilung von Spendengeldern im
Einzelnen soll einem Gremium anvertraut sein.
- Das alleinige Ermessen eines Vorsitzenden
bei der Verteilung von Spendengeldern ist nicht
vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund muss jeder, der sich
in einer christlichen Gemeinschaft heimlich Gelder verschafft, die
er unabhängig von dem dafür zuständigen Gremium in
die Gemeinschaft einzubringen gedenkt, ebenso als
Spendensünder gelten wie jener Hananias, der einen Teil seines
eigenen Geldes für sich behielt. Es ist kaum anzunehmen, dass
Petrus die beiden Fälle unterschiedlich bewertet hätte,
denn:
- In beiden Fällen wird gegen den Geist
der Gemeinschaft verstoßen.
- In beiden Fällen stellt sich der
Sünder durch seine Tat außerhalb der
Gemeinschaft.
- In beiden Fällen muss sich die
Gemeinschaft betrogen fühlen.
Auch in der CDU dürften einige
Mitglieder sich betrogen gefühlt haben, als sie erfahren
mussten, dass erhebliche Geldsummen an ihrer Verfügungsgewalt
vorbeigeflossen sind, und zwar nicht nur vereinzelt sondern
systematisch und über mehrere Jahrzehnte. Dieses Unrecht wird
wohl kaum dadurch aufgehoben, dass andere Mitglieder im Nachhinein
das Verhalten ihrer ehemaligen Vorsitzenden billigen, indem sie
fest daran glauben, alles Geld sei letztlich doch wieder
irgendwelchen Parteizwecken zugeführt worden.
Im Falle des Altkanzlers sehen es diese treu
zu ihm haltenden Mitglieder auch gerne als schuldmindernd an, dass
er - nach eigener Aussage - den Spendern sein Wort gegeben habe,
ihre Namen nicht zu nennen. Zudem lässt er selber gerne
durchblicken, dass man ihm die Spenden zwar für die Partei
aber doch mit der Erwartung anvertraut habe, dass sie nach seinen
ganz persönlichen Vorstellungen eingesetzt werden
sollen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ab einer
bestimmten Spendenhöhe Spendenbetrag und Name des Spenders
bekannt gemacht werden. Nach der Aufdeckung des Skandals und nach
Eingeständnis seiner eigenen Gesetzesübertretung hat der
Altkanzler die Geschichte vom Ehrenwort vor allem dazu benutzt, die
Namen der Spender weiter für sich behalten zu können, und
dabei soll es wohl auch bleiben.
Nicht nur bei manchen Parteimitgliedern, auch
in den Augen vieler Verehrer dieses prominentesten aller
Spendensünder bleibt sein Ansehen durch die Berufung auf das
Ehrenwort gerettet. Dabei wissen weder die Parteimitglieder noch
die übrige Öffentlichkeit, ob es wirklich und bei allen
Spenden des Altkanzlers mit einem Ehrenwort zugegangen ist, ob es
sich tatsächlich um Spender und Ehrenworte im
landläufigen Sinne gehandelt hat.
Aus biblischer Sicht ergibt sich
folgendes:
Petrus hätte kaum anders geurteilt, wenn
jener Hananias glaubhaft versichert hätte, er habe seiner Frau
oder sonst jemandem sein Ehrenwort geben müssen, dass er die
Spende nicht in voller Höhe an die Gemeinde abliefert. Er habe
vielmehr versprechen müssen, einen Teilbetrag
zurückzuhalten, um ihn später nach eigenem Gutdünken
innerhalb der Gemeinschaft einzusetzen. Der Gemeinschaft und der
übrigen Öffentlichkeit aber dürfe er davon nichts
sagen.
Petrus hätte darauf antworten
müssen,
- dass dieses Versprechen ebenso wie die
Aufforderung zu diesem Versprechen von Anfang an schon gegen den
Geist der Gemeinschaft verstoßen hätte, und
- dass dieses Versprechen damit unter Christen
von vornherein schon nicht als Ehrenwort hätte gelten
können.
Im Gegenteil:
- bereits dieses Versprechen hätte den
Tatbestand der Sünde wider den Heiligen Geist erfüllt,
und
- dieses Versprechen müsse selbst dann
bestraft werden, wenn die eigentliche Tat gar nicht begangen worden
wäre.
Das Parteiengesetz galt zur Apostelzeit noch
nicht. Es schreibt - wie gesagt - vor, dass die Namen von Spendern
ab einer bestimmten Summe genannt werden müssen. Es ist wie
eine Gemeinderegel zu betrachten, die sich die Gemeinschaft der
demokratischen Parteien Deutschlands selbst gegeben hat. Wer
jemandem verspricht, Parteispenden in meldepflichtiger Höhe
nicht auszuweisen, verstößt gegen den Geist dieses
Gesetzes. Den Buchstaben des Gesetzes zufolge hat er sich damit
nach weltlicher Rechtsprechung allerdings noch nicht strafbar
gemacht.
Petrus könnte das jedoch anders sehen.
Würde er bei seinem beispielhaft scharfen Vorgehen bleiben, so
wäre zu befürchten, dass er dem betreffenden Sünder
nur die eine Frage stellt:
"Warum hast du in deinem Herzen beschlossen, so
etwas zu tun?"
Noch bevor der Sünder Gelegenheit zur
Antwort hätte, würde er zu Boden fallen und seinen Geist
aufgeben, hingestreckt durch Gottesurteil. Denn wenn die Sünde
im Herzen begangen ist, bedarf es vor Gott nicht mehr der
Tat.
Nun könnte Petrus im Laufe von fast 2000
Jahren etwas gnädiger geworden sein. Er könnte eingesehen
haben, dass seine Predigt weder die Welt noch die Mitglieder seiner
Gemeinde wesentlich geändert hat. Viele Sünden werden
zwar im Herzen begangen, aber nicht ausgeführt. Die Justiz ist
mit den ausgeführten Sünden ohnehin schon
überlastet. Sie wäre völlig überfordert, wenn
sie auch noch die Sünden im Herzen verfolgen müsste.
Petrus könnte sich aus praktischen Gründen der Meinung
angeschossen haben, dass eine Sünde schon tatsächlich
begangen werden muss, bevor sie bestraft wird, auch in seiner
eigenen Gemeinde.
Der heutige Spendensünder hat aber nicht
nur im Herzen, sondern bereits durch die Tat gegen den Geist der
Gemeinschaft verstoßen, sonst würden wir ihn nicht
Spendensünder nennen. Stellen wir uns vor, ein
Spendensünder der CDU müsste vor einem
Untersuchungsausschuss erscheinen, den Petrus leitet. Nach dem
Beispiel der Bibel würde er wahrscheinlich
gefragt:
"Warum hat der Satan dein Herz erfüllt,
dass du den Heiligen Geist belogen und Schwarzes Spendengeld
versteckt hast?"
Der Sünder hätte gerade noch
Gelegenheit, diese Worte zu hören, dann würde er tot
umfallen. Es kann allerdings sein, dass auch das Strafmaß des
Gottesurteils nach so vielen Jahren erfolgloser Abschreckung wieder
auf ein menschliches Niveau reduziert würde, um praktikabel zu
bleiben.
Mittäter hätten ohnehin eine
bessere Chance. Nach biblischem Beispiel wird ihnen Gelegenheit
gegeben, sich noch einmal wahrheitsgemäß zum Sachverhalt
zu äußern. Die Frage des Petrus an einen Mittäter
oder Mitwisser könnte daher lauten:
"Sag mir, sind das wirklich alle Spenden, die
ihr angenommen habt?"
Wir wissen nicht, wie Petrus bei
wahrheitsgemäßer Antwort verfahren würde.
Vielleicht würde er dem Sünder eine Buße auferlegen
und ihn dann ziehen lassen. Im biblischen Beispiel wird auf die
entsprechende Frage hin gelogen. Das ist nach aller Erfahrung auch
heute noch in einer Spendenaffäre wahrscheinlicher, als dass
die Wahrheit gesagt wird. Die Strafe vor Petrus wäre ebenfalls
der Tod, falls Petrus inzwischen nicht auch hier mehr Erbarmen mit
seiner unverbesserlichen Gemeinde hat.
Ganz gewiss aber hätte er wenig Erbarmen
mit einem Sünder, der auch vor Gericht noch beteuert, dass er
sich dem Geist der Gemeinschaft nicht beugen und ihrem Gesetz auch
jetzt nicht nachkommen wird. Er wolle dabei bleiben, was er sich in
seinem Herzen vorgenommen hat. Das wäre der Fall eines
heutigen Spendensünders, der auch vor einem
Untersuchungsausschuss und überhaupt die Namen der Spender
nicht preisgeben will.
Petrus könnte ihm das so auslegen, dass
dieser Sünder immer wieder eine Sünde im Herzen begeht,
jedes Mal, wenn er sich erneut fest vornimmt, bei seinem Schweigen
zu bleiben. Da diese Variante nicht überliefert ist, muss
offen bleiben, ob Petrus dafür Verständnis zeigen
würde. Die Chancen stehen schlecht. Wahrscheinlich würde
er diesen Sünder nicht besser behandeln können wie jenen
Hananias, der nicht einmal gegen staatliche Gesetze verstoßen
hatte, der sich aber dennoch - oder gerade deshalb - sagen lassen
musste:
"Du hast nicht Menschen belogen, sondern
Gott."
Inwieweit ein Christ nach biblischem
Verständnis zur Einhaltung staatlicher Vorschriften
verpflichtet ist, soll an dieser Stelle nicht weiter erörtert
werden. Der Apostel Paulus hatte dazu jedenfalls eine klare
Meinung:
Jeder leiste den Trägern der staatlichen
Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche
Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt.
Wer sich daher der staatlichen Ordnung widersetzt, stellt sich
gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem
Gericht verfallen. (Brief an die Römer 13,1-2;
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift DIE BIBEL, Stuttgart
1980, Seite 1263)
Wie gezeigt, dürfen wir von Petrus
annehmen, dass er schon in dem Versprechen, mit Spendengeld nach
eigenen Vorstellungen und an den Entscheidungsgremien der Partei
vorbei zu verfahren, eine Sünde gegen den Gemeinschaftsgeist
sehen würde. Falls Petrus wie Paulus gedacht hat, dann
dürfte er erst recht etwas dagegen haben, wenn auch noch gegen
staatliche Gesetze verstoßen wird. Ein Ehrenwort hätte
er unter diesen Bedingungen auf gar keinen Fall akzeptieren
können.
Wie auch immer ein Petrus heute entscheiden
würde: Vor 2000 Jahren ist der Stellvertreter Christi sehr
viel strenger gegen einen damaligen Glaubensbruder vorgegangen, als
es heute irgendein weltliches Gericht gegen einen christlichen
Politiker tun würde. Der Text in der Apostelgeschichte kann so
verstanden werden, dass Petrus nicht einmal gewillt war, dem
Spendensünder Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.
Für Petrus gab es da offenbar keinen Verhandlungsspielraum
mehr. Alles deutet auf hin, dass das Urteil bereits gefällt
war, als der Sünder vorgeführt wurde. Die Worte des
Petrus richten sich in Wahrheit an die Gemeinde. Es soll ein
Exempel statuiert werden, um Furcht und Schrecken vor den Folgen
solcher Gesetzesübertretungen zu verbreiten.
Darin unterscheidet sich das Verfahren der
Bibel deutlich von der weltlichen Rechtsordnung. Sie bietet den
christlichen Politikern immerhin einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss, in dem Gelegenheit zur Gegenrede besteht.
Bei einigen christlichen Politikern und ihren Finanzhelfern hat das
allerdings noch nicht dazu geführt, dem Untersuchungsausschuss
großen Respekt entgegen zu bringen. Wahrscheinlich wussten
sie bis dahin nicht, wie schlecht es ihnen vor einem apostolischen
Untersuchungsausschuss nach neutestamentlicher Rechtsprechung gehen
würde.
Wenn sich heutige christliche
Spendensünder schon nicht mehr von den Vorstellungen der
weltlichen Gemeinschaft beeindrucken lassen und - zumindest in
einem prominenten Fall - eigene Selbstgerechtigkeit unbeirrbar
über geltendes Recht setzen, dann darf die weltliche
Öffentlichkeit sie wenigstens auf einen Präzedenzfall
urchristlicher Rechtsausübung hinweisen, der eher gegen als
für ihre persönliche Werteordnung spricht.
Bei aller Fragwürdigkeit der
Sensationslust moderner Medien und des parteipolitischen Nutzens,
den politische Gegner aus einer Sache wie der Spendenaffäre
ziehen wollen, es sollte nicht verkannt werden, dass die weltlichen
Organe der bundesdeutschen Verfassung bisher sehr viel
gnädiger mit den christlichen Spendensündern umgegangen
sind, als es Petrus, einer der höchsten Repräsentanten
des Christentums, beispielhaft vorgeführt hat.
Darüber hinaus wäre noch darauf
hinzuweisen, dass Todesurteile gegen Spendensünder zwar in der
Heiligen Schrift vollstreckt werden konnten, nach dem Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland aber nicht mehr möglich
sind.

Ein anderer Artikel dieser
Internetpräsenz greift die zentrale Bedeutung des Wortes auf,
dem Helmut Kohl bereitwillig seine politische Integrität
geopfert hat. In der Sprache des Johannesevangeliums werden die
denkwürdigen Ereignisse nachgezeichnet, die von nun an
untrennbar mit Helmut Kohl und seinem Wort gegenüber anonymen
Geldgebern verbunden sind.
>>> siehe dazu unter Kohls
Wort

Spendenskandal im Urchristentum und Kohls Wort
sind Zusatzartikel der Internetpräsenz Bibelkritiker
Bibelkritiker beschäftigt sich damit, urchristliche
Überlieferung aus weltlicher Sicht zu begreifen und Einblick
in das tatsächliche Geschehen am Beginn des Christentums zu
gewinnen, unabhängig von Glaubensaussagen.
http://www.spendenskandal-im-urchristentum.de und
http://www.kohlswort.de sind eingetragene Domains des
Herausgebers von Bibelkritiker.
Info zum Herausgeber unter wolterswww.de. · Webmaster Torben Korte
Copyright © Thomas Wolters 2000 · In erster Version online am
20.04.2000
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